Votum-Chef Klein: Fehlstart von PEPP ein Warnsignal für die Bundesregierung
Ab dem 22. März dürfen Versicherungs- und Kapitalanlageprodukte vertrieben werden, die dem europäischen Regulierungsrahmen für Paneuropäische Pensionsprodukte (PEPP) entsprechen. Die Betonung liegt hier auf dürfen, da tatsächlich in ganz Europa nicht ein solches Produkt zum Vertrieb zur …
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