Die Deutsche Finance Advisors GmbH hat von der Finanzaufsicht Bafin die Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß Paragraf 32 KWG erhalten. Die Erlaubnis umfasst die Anlagevermittlung und Anlageberatung von Finanzinstrumenten gemäß Paragraf 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 und 1a KWG.
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