EXKLUSIV Im Streit um Regelungen eines BU-Tarifs, der bei gesundheitsbewusstem Verhalten Rabatte auf die Versicherungsprämie in Aussicht stellt, hat der BGH Versicherungsnehmern den Rücken gestärkt. Cash. befragte Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Kanzlei Jöhnke & Reichow, zu dem Urteil.