Vorläufige Insolvenzverfahren für zwei weitere D.i.i. Unternehmen
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat für zwei weitere Unternehmen der Gruppe der insolventen D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zudem hat es die Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin bei der D.i.i. AG erweitert.
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