Trotz Corona: In zwei Wochen geht das Taping los
Am 1. August tritt die neue FinVermV für freie Finanzdienstleister (34f) in Kraft und damit die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefonaten und elektronischer Kommunikation mit dem Kunden. Doch das ist längst nicht alles. Eine Corona-Schonzeit wie für Banken gibt es zudem nicht. Der Löwer-Lommentar
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