BaFin zur Causa UDI: „Ursache und Wirkung nicht verwechseln“
Wer Nachrangdarlehen auflegt, begibt sich nach Ansicht der Finanzaufsicht BaFin bewusst in einen „Grenzbereich“. Er trägt damit auch das Risiko, dass die Behörde eine Anlage, deren Prospekt sie zuvor gebilligt hatte, nachträglich wieder untersagt.
mehr