Insiderhandel ist kein Kavalierdelikt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die bislang höchste Haftstrafe in einem Insiderverfahren ausgesprochen. Der Verurteilte hatte nach Erkenntnissen der BaFin zwischen Mai 2018 und Februar 2020 Aktien und Derivate diverser Emittenten gehandelt und dabei …
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