Der Fall der insolventen Kapitalanlagegesellschaft Phoenix Kapitaldienst GmbH beschäftigt jetzt auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Die Bundesrichter sollen klären, ob der Plan zur Auszahlung der Gelder an die geprellten Anleger rechtmäßig ist.
Wie die Kanzlei Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Achern, für die auch der Insolvenzverwalter Frank Schmitt tätig ist, mitteilte, beschloss der Phoenix-Gläubigerausschuss eine Rechtsbeschwerde. Diese werde von Schmitt und einigen Anlegern eingelegt. Mit einer Entscheidung des BGH wird erst im Jahr 2008 gerechnet.
Mit der Beschwerde reagieren die Gläubiger auf eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, das den Insolvenzplan vor einem Monat gekippt hatte. Er entspreche den rechtlichen Anforderungen nicht, urteilten die Richter damals. Ein großer Phoenix-Gläubiger, der auf die vollständige Rückzahlung seiner Gelder pocht, hatte Beschwerde gegen den im April 2007 beschlossenen Plan eingelegt.
Wegen der juristischen Auseinandersetzungen zieht sich das Insolvenzverfahren seit Monaten hin. Ursprünglich sollten im Herbst ein Teile der etwa 230 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse an die Anleger ausgezahlt werden. Vor einer Auszahlung muss der Insolvenzplan jedoch gerichtlich bestätigt werden. (af)