Anlegerschutz: Bankenverband will kein Beraterregister

Bankberater sollen künftig in einem Register bei der Bafin erfasst werden – so sehen es die jüngsten Pläne der Bundesregierung im Rahmen des Anlegerschutzgesetzes vor. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) äußert sich wenig erfreut und präsentiert Alternativen.

ablehnungDer stellvertretende Hauptgeschäftsführer des BdB, Dr. Hans-Joachim Massenberg kritisierte die Pläne der Bundesregierung: „Wir brauchen kein datenschutzrechtlich zweifelhaftes Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie“.

Hintergrund der Kritik ist der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf, demzufolge sämtliche Bankmitarbeiter – also Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und sogenannte Compliance-Beauftragte, die bankintern die Einhaltung der Gesetze und Verhaltensregeln verantworten, in einem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführten Register erfasst würden. Zudem sollen die Institute verpflichtet werden, in einem Verfahren sämtliche Wertpapierkundenbeschwerden an die Bafin zu übermitteln. Bankberater, die erheblich gegen anlegerschützende Vorschriften verstoßen, können dem Entwurf zufolge von der Anlageberatung ausgeschlossen werden, bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu zwei Jahren. Ferner kann die Bafin Falschberatung mit Bußgeldern ahnden.

Der Bankenverband schlägt indes eine andere Regelung vor: „Offenkundig schwere Beratungsfehler oder auffällige Häufigkeiten bei Beschwerden werden wir in Zukunft der Bafin sofort direkt melden“, sagte Massenberg. Die Aufsicht könne dann auf die in den Banken vorhandenen Informationen zurückzugreifen, um die Fälle zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen veranlassen.

Ein Dorn im Auge ist dem BdB auch die angedachte Regelung des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“, der künftig von den lokal zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern überwacht werden soll. Der Verband forderte, dass die Bafin grundsätzlich für alle Finanzmarktakteure zuständig sein sollte, um gleiche Wettbewerbsverhältnisse und Schutzstandards zu gewährleisten. (ks)

Foto: Shutterstock

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