Die geplanten Regeln zum Bankenvertrieb nehmen Gestalt an. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), die in Sachen Produktinformationsblatt die Initiative übernommen hat, will morgen einen Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett bringen. Der sieht unter anderem vor, dass Berater bei Verstößen gegen ihre Sorgfaltspflicht vom Vertrieb ausgeschlossen werden können.
Durch die sogenannten Beipackzettel soll eine einheitliche Anlageberatung der Privatkunden in Banken gewährleistet werden. „Das geplante Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes ist ein weiterer, wichtiger Schritt für eine neue Qualität des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen“, sagte Aigner heute der Nachrichtenagentur „Reuters“.
Nachdem die Ministerin zunächst darauf vertraut hatte, dass die Banken in der Lage sind, selbst eine adäquate Lösung zur Regelung ihrer Beratungsstandards zu finden, war sie Anfang Mai mit ihrer Geduld am Ende und nahm die Angelegenheit in die eigenen Hände. An der bisherigen Praxis der Geldinstitute gab es immer wieder Kritik.
Dem nun eingebrachten Gesetzentwurf nach muss die Anlageberatung durch sachkundige und zuverlässige Personen vorgenommen werden. Bei Verstößen dagegen sollen „empfindliche Bußgelder“ verhängt werden können, so Reuters. Auf den Beipackzetteln sollen die wesentlichen Informationen über das Finanzprodukt wie Risiken, Erträge und Kosten prägnant und verständlich formuliert sein, heißt es in dem Bericht weiter. „Im Vordergrund steht die übersichtliche Information für den Kunden. Werbeaussagen haben hier nichts verloren“, sagte Aigner. Alle Banken müssten diesen einheitlichen Beipackzettel anbieten.