Beratungsprotokoll: Bafin rügt Finanzdienstleister

Wenn überhaupt Freifelder vorhanden waren, seien diese in zwei Dritteln der Fälle nicht genutzt worden, bemängelt die Bafin. In diesem Zusammenhang habe man auch festgestellt, dass die Unterlagen zur Schulung der Mitarbeiter wenig praktische Beispiele für die Dokumentation individueller Angaben des Kunden enthielten, teilt die Behörde weiter mit.

Die Auswertung zeige zudem, dass die Mehrheit der befragten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute verlangt, dass die Kunden Beratungsprotokoll unterzeichnen. Ein Viertel der Institute gehe sogar so weit, die Ausführung des Wertpapiergeschäfts abzulehnen, wenn er dies nicht tut. Ob auch der Kunde das Protokoll unterschreiben soll, sei bereits im Rahmen der Gesetzgebung diskutiert worden.

Im Ergebnis habe der Gesetzgeber, so die Bafin, nur bestimmt, dass der Berater das Protokoll unterschreiben muss. Deshalb dürfen nach Ansicht der Aufsicht weder die Anlageberatung noch die Erstellung und Aushändigung des Protokolls von der Kundenunterschrift abhängig gemacht werden.

Die Bafin will gegenüber denjenigen Instituten, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, „auf die erforderlichen Änderungen hinwirken“, heißt es in der Mitteilung. In einem weiteren Schritt sollen die Ergebnisse der Markterhebung in einem gemeinsamen Gespräch mit den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Institut der Wirtschaftsprüfer erörtert werden. (hb)

Fotos: Shutterstock, Bafin

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