EdW: Phoenix-Entschädigungen sorgen für neuen Streit

Derzeit könne zwar noch nicht abschließend festgestellt werden, wie viel Geld am Ende in die Kasse kommt, da die Sonderbescheide erst letzte Woche verschickt wurden, so Möser. Man müsse aber kein Prophet sein, um bereits vor Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist zu sagen, dass es nicht reichen wird.

Bei der EdW stelle man sich nun auf Verhandlungen mit dem BMF ein. Zudem droht weiterer Rechtsstreit mit den eigenen Mitgliedern. Das geht aus einem Schreiben des BMF an den FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hervor, das cash-online vorliegt. Darin heißt es, die EdW-Mitgliedsunternehmen hätten bereits Rechtsmittel angekündigt. In der Stellungnahme des BMF steht allerdings auch, dass die Rechtmäßigkeit der Sonderzahlungen eingehend geprüft wurde und aus EdW-Sicht keine Zweifel daran bestünden.

EdW-Vertreter Möser bestätigte, dass derzeit Widerspruchsschreiben der Wertpapierhändler bei seiner Einrichtung eingehen. Das Ausmaß der Klagewelle sei aber noch nicht abzuschätzen. Die Entschädigungsstelle streitet aktuell zudem noch an einer anderen Konfliktlinie im Phoenix-Fall: Vor dem Verwaltungsgericht Berlin läuft eine Musterklage gegen die EdW, mit der EU-rechtlich geklärt werden soll, ob die Geschäfte von Phoenix überhaupt ein Fall für das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind.

Bis Ende Juli 2010 hat die EdW rund 17.000 Phoenix-Anleger mit 79 Millionen Euro entschädigt. Insgesamt summieren sich die Zahlungsansprüche allerdings auf rund 200 Millionen Euro. Wie sich die Entschädigungseinrichtung refinanzieren soll, ist nach wie vor unklar und strittig.

Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiosen Options- und Termingeschäften, sogenannten Managed Accounts angelegt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die Bafin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. Damit geriet die EdW in die Pflicht, die geprellten Phoenix-Kunden mit jeweils bis zu 20.000 Euro zu entschädigen. (hb)

Foto: Shutterstock

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