Seit dem 23. Dezember 2009 ist das Anliegen, das 1.653 Personen unterzeichnet haben, in der parlamentarischen Prüfung. Schmidt bezeichnet die Petition als Erfolg: „Mit dieser Forderung an die Bundesregierung, Provision und versteckte Kosten im Privatkundengeschäft der Banken zu verbieten, wollen wir als Quirin Bank einen Beitrag für mehr Transparenz und Verbraucherschutz in der Anlageberatung leisten. Diese Kampagne sollte darüber hinaus die Öffentlichkeit für den Anlegerschutz gerade in der allgemeinen Verunsicherung durch die Finanzkrise sensibilisieren“, sagt der Vorstandssprecher der Bank.
An anderer Stelle der Republik hat Mitte März 2010 der Arbeitskreis „Stärkung des Vertrauens in die Finanzmärkte“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main ein Positionspapier erstellt. Darin hat der Arbeitskreis, der zum Ausschuss Finanzdienstleistungen der IHK gehört, seine Vorstellungen zum Thema Honorarberatung dargelegt und fordert das Bundesverbraucherschutzministerium auf, zeitnah Regelungen zu erlassen.
Um die Forderungen zu untermauern wurden vier Kernthesen formuliert: Erstens die bereits genannte Schaffung und rechtliche Regelung des Berufsbildes „unabhängiger Finanzberater“. Zweitens ein Verbot der Provisionsannahme, das heißt, der Berater soll keine Provision für die Vermittlung von Produkten kassieren dürfen, wenn er als Honorarberater arbeitet.
Geht es nach den Vorstellungen der dem Arbeitskreis angehörigen Finanzexperten sollen drittens Gebührenordnungen analog zu freien Berufen wie bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten geschaffen werden. Viertens müssten Zulassungsvoraussetzungen definiert werden, die Mindestqualifikation und Registrierungspflichten beinhalten.
Die Weichen für die Zukunft sind gestellt. Befürworter der Honorarberatung gehen davon aus, dass sich das Modell mittelfristig etablieren wird. Wie schnell das geht, hängt unter anderem von den Verbrauchern ab, deren Bereitschaft, für eine provisionsfreie Finanzberatung ein Honorar zu zahlen, die Voraussetzung ist. Zudem könnte die Politik einen Beitrag leisten, indem der Honorarberatung, in welcher Ausgestaltung auch immer, ein rechtlicher Rahmen gegeben wird.
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