Bisher kocht dementsprechend jeder sein eigenes Süppchen. Von einem einheitlichen Beipackzettel ist die Branche weit entfernt. Dem bunten Treiben will die Bundesregierung ein Ende setzen. Die Zuständigkeit für den Beipackzettel ist mittlerweile beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) gelandet. So ist im geplanten Gesetzentwurf zum Anlegerschutz aus dem BMF ein verbindliches Produktinformationsblatt vorgesehen. Allerdings ist im Wertpapierhandelsgesetz (WphG) nur ein sehr grober Rahmen dafür vorgesehen. So heißt es dort lediglich, dass dem Kunden ein „kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über das jeweilige Finanzinstrument“ zur Verfügung zu stellen sei.
Das reicht den Verbraucherschützern nicht: „Um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen, muss ein einheitlicher Standard vorgegeben werden“, so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Zudem müsse durch Kontrollinstanzen auch sichergestellt werden, dass die Vorgaben am Ende tatsächlich eingehalten würden, fordert Billen. (ks)
Foto: Shutterstock