Was denken die Vermittler über die anstehende Regulierung? Das fragte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW unter anderem in seiner aktuellen Umfrage. Ergebnisse wurden auf dem siebten Entscheidertreffen in Sommerfeld bei Berlin präsentiert.
Aufgerufen waren alle Vermittler, sich zu aktuellen Fragestellungen rund um das Thema Finanzdienstleistung zu äußern. 542 Teilnehmer hatten sich daran beteiligt.
Ein großes Thema war das aktuelle Regulierungsvorhaben der Bundesregierung zum Beteiligungsvertrieb. Wird der Gesetzentwurf nach dem derzeitigen Stand umgesetzt, wird der Paragraf 34 der Gewerbeordnung um den Buchstaben f ergänzt. Dann müssen Vermittler geschlossener Beteiligungen und Investmentfonds über eine Erlaubnis verfügen.
Von den Teilnehmern am Vermittlerbarometer würden 93 Prozent eine Erlaubnis für Investmentfonds beantragen und 55 Prozent für geschlossene Fonds. Eine Erlaubnis für sonstige Vermögensanlagen wie beispielsweise Genussrechte ziehen noch knapp 22 Prozent in Erwägung.
Die Alternative, keine Erlaubnis zu beantragen und statt dessen nur noch fondsgebundene Versicherungsprodukte zu vermitteln, ziehen immerhin 18 Prozent der Befragten in Betracht, für 73 Prozent kommt das nicht in Frage.
AfW rechnet mit über 57.000 Erlaubnisanträgen bei IHKn
Der AfW nahm diese Zahlen zum Anlass, eine erste Hochrechnung darüber anzustellen, wie viele Versicherungsvermittler sich künftig bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) als Finanzvermittler registrieren. Danach würden 31.500 der im Register stehenden 44.573 Versicherungsmakler eine Erlaubnis beantragen. Bei den 33.305 ungebundenen Versicherungsvertretern, sei mit 25.600 Neuregistrierungen zu rechnen. Insgesamt sei also mit 57.100 Anträgen zu rechnen. „Die im Raum stehende Zahl von 80.000 ist durchaus realistisch“, sagte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.