Im März 2009 startete das Verbraucherschutzministerium die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“. Das Ziel: transparentere Produktinformationen, Mindeststandards für alle Vermittler und eine anspruchsvolle Berufsqualifikation. Nun hat Ministerin Ilse Aigner (CSU) erneut Verbände eingeladen um eine Zwischenbilanz zu ziehen.
„Wir haben entschlossen gehandelt und die richtigen Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise gezogen“, sagte Aigner bei der Konferenz mit über 40 Verbänden aus der Finanzwirtschaft, den Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen. Deutschland habe beim Verbraucherschutz Maßstäbe gesetzt.
Man sei Vorreiter in Europa und setze sich weiter dafür ein, dass die „hohen Standards“ auch EU-weit zur Anwendung kommen, so die Ministerin. Dazu werde die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ in den kommenden Jahren fortgesetzt.
Aigner äußerte aber auch Erwartungen an die Finanzwirtschaft: „Die Wirtschaft sollte auch von sich aus aktiv werden und den Verbraucherschutz ernst nehmen.“ Der Gesetzgeber habe durch klare Entscheidungen den Rahmen vorgegeben. Die Finanzbranche sei nun gefordert, die Vorgaben rasch zu erfüllen und aktiv auszufüllen.
Seit Anfang Januar 2010 besteht die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls. Am 11. Februar 2011 wurde das Anlegerschutzgesetz durch den Bundestag gebilligt und damit weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Diese beinhalten unter anderem die Registrierung aller Mitarbeiter in der Anlageberatung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin sowie ein Produktinformationsblatt für jedes Anlageprodukt. Weiterhin wurde am 16. Februar 2011 ein Diskussionsentwurf für ein Gesetz veröffentlicht, dass den sogenannten grauen Kapitalmarkt regeln soll. (ks)
Foto: Laurence Chaperon/Bundesregierung