Seit Anfang 2010 besteht für Banken die Protokollpflicht bei der Beratung zu Wertpapieren. Anderthalb Jahre später klappt das offensichtlich immer noch nicht bei allen, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Danach fertigen die Bankmitarbeiter bei einem Drittel der Beratungsgespräche kein Protokoll an. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Marktforschers Institut für Service-Qualität (DISQ). Im Auftrag des Nachrichtensenders N-TV besuchten verdeckte Testkunden 15 Banken und Sparkassen und ließen sich insgesamt 150 Mal zum Thema Geldanlage beraten.
Besonders ernüchternd: Keines der analysierten Kreditinstitute erstellte bei jedem Gespräch ein Beratungsprotokoll, wenn dies notwendig gewesen wäre.
„Die übergebenen Protokolle wiesen teilweise erhebliche Mängel auf. Die gesetzlichen Vorgaben über den Umfang der Beratungsprotokolle hielten 20 Prozent der untersuchten Institute nicht vollständig ein“, sagt Markus Hamer, Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts.
Der schlampige Umgang mit der Protokollpflicht hat vor Kurzem die Finanzaufsicht Bafin auf den Plan gerufen. Sie leitete in sechs Fällen wegen ungenügender Beratungsprotokolle ein Bußgeldverfahren gegen Banken ein. (ks)
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