Da der BGH jetzt die bisherigen Auszahlungshindernisse für den Insolvenzverwalter beseitigt habe, fordert die PIA den Insolvenzverwalter Schmitt auf, den Insolvenzplan vorzulegen und Abschlagszahlungen an die Anleger vorzunehmen.
Doch so schnell wird es wahrscheinlich nicht gehen. „Angesichts der Komplexität dieses Falls werden wir noch Jahre benötigen, um die restlichen Vermögenswerte zu realisieren und das Insolvenzverfahren abzuschließen“, kündigte der Insolvenzverwalter im Anschluss an die Verhandlung an.
Um zügig an Geld für ihre Klienten zu kommen, setzen die Anwälte allerdings auch noch auf einen anderen Weg: „Für die EdW ist spätestens jetzt der Weg zur vollen Entschädigung der Anleger frei“, betont Nieding.
Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die Bafin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest.
Damit geriet die EdW in die Pflicht, die geprellten Phoenix-Kunden mit jeweils bis zu 20.000 Euro zu entschädigen. Das parallel laufende Insolvenzverfahren wurde indes durch den Rechtsstreit um die Aussonderungsrechte der Großgläubiger blockiert.
Der Insolvenzverwalter wollte solange keine Abschläge auszahlen, wie er Gefahr läuft, damit mehr Gelder auszuzahlen, als den Anlegern insgesamt, unter Berücksichtigung von Aussonderungsanspruch und Insolvenzquote, zusteht.
Auch die Entschädigung durch die EdW war von dieser Frage betroffen, weil sie die Ansicht vertritt, keine Entschädigung auf die Aussonderungsansprüche gewähren zu müssen. Sie hat deshalb bei den Entschädigungen in der Regel einen Teilbetrag einbehalten, der nach ihren Berechnungen dem maximalen Aussonderungsanspruch des jeweiligen Anlegers entsprach.
Die Phoenix-Anleger waren von dieser offenen Rechtsfrage somit doppelt betroffen: Laut PIA haben sie im Entschädigungsverfahren keine 90 Prozent Entschädigung erhalten und aus dem Insolvenzverfahren bisher gar nichts. (hb)
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