Erbschaftsplanung: Für alle Fälle gerüstet

„Für den Berater ist deshalb wichtig zu wissen, in welcher Vermögens- und Familiensituation sich der Kunde befindet“, sagt Komann von der Quirin Bank. Außerdem sollte bekannt sein, ob es ein Testament gibt, und wenn ja, wie es ausgestaltet ist und ob es Pläne gibt, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen.

Maximilian Kleyboldt, Abteilungsdirektor für Vermögensplanung bei der Credit Suisse Deutschland in Frankfurt und Vorstandsmitglied beim Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner (nfep), hat einen umfassenden Fragenkatalog, der aber von Fall zu Fall unterschiedlich anzuwenden sei, wie er sagt.

So fragt er beispielsweise den Kunden, ob er die erbrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen seines Güterstandes kennt, wer begünstigt werden soll, was ihm im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge wichtig ist, wem er Vollmachten wie Bank-, General- oder Vorsorgevollmacht, erteilt hat oder ob er sich schon einmal Gedanken darüber gemacht hat, seine Vermögenswerte für einen von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck in eine Stiftung einzubringen.

Erbschaftsplanung ist ein Projekt

Auf was kommt es nun in der Erbschaftsplanung hauptsächlich an? „Jede Erbschaftsplanung hat Projektcharakter. Das erstellte Konzept aus finanzieller Sicht, bei Bedarf verbunden mit der rechtlichen und steuerlichen Sicht, muss gepflegt werden, denn Konstellationen können sich ändern“, sagt Plansecur-Berater Heuser. Seine Aufgabe sei es, auf den Kunden zuzugehen, wenn sich rechtlich, steuerlich oder vermögenstechnisch etwas ändert.

Umgekehrt sei es aber auch wichtig, dass der Kunde ihn informiere, wenn sich an seiner Lebenssituation etwas ändert. Kühn ist der Meinung, dass es für eine gelungene Erbschaftsplanung hauptsächlich auf die Ehrlichkeit ankomme. Es gehe darum, herauszufinden, was der Kunde von seinem Vermögen verleben oder sparen will und wie viel er vererben will. „Die Herausforderung ist, für ein Bewusstsein zu sorgen, dass es geregelt werden muss und das dann zum Anwalt zu geben“, so Kühn.

Für Berater Komann ist es wichtig, eine für den potenziellen Erblasser, aber auch für die Erben sinnvolle Regelung zu finden. Der Schenker sollte die Vorteile einer rechtzeitigen Regelung erkennen und nutzen, auch wenn es manchmal schwerfalle, die „Zügel“ teilweise aus der Hand zu geben. Wichtig sei, dass das Vermögen in seinem Sinne übertragen werde. Das sieht auch Hintze so. Erst danach komme die Absicherung der Familie und dann die Steuern.

Certified Financial Planner Kleyboldt teilt den Prozess einer Erbschaftsplanung in drei Schritte auf. „Im ersten Schritt gilt es, die Ausgangssituation zu sondieren und den Status quo festzustellen. Im zweiten Schritt geht es darum, Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Lösungen für die Ziele und Vorgaben des Kunden zu suchen“, erklärt er.

Seite 5: Welche Weiterbildungsmöglichkeiten es gibt

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