Erbschaftsplanung: Für alle Fälle gerüstet

Zwei über mehrere Monate laufende Fortbildungsmöglichkeiten haben das Abschlussziel Estate Planner. Das Studium wird zum einen von der Frankfurt School of Finance & Management, Frankfurt, zum anderen von der EBS Finanzakademie, Oestrich-Winkel, angeboten. Estate Planner erarbeiten auf neutraler Basis ein geeignetes Konzept für die Vermögensübertragung, das sowohl ganz auf die Bedürfnisse als auch auf die persönliche und berufliche Lebenssituation des Kunden abgestellt ist.

Zertifizierung zum CFEP

Beide Studiengänge sind durch den FPSB Financial Planning Standards Board Deutschland mit Sitz in Frankfurt akkreditiert. Das heißt, es besteht bei erfolgreich abgeschlossenem Studium die Möglichkeit einer weitergehenden Zertifizierung zum Certified Foundation and Estate Planner (CFEP).

271 Personen sind derzeit als CFEP zertifiziert, die sich auch mit komplexen, umfangreichen Fragestellungen im Estate Planning auskennen. Darüber hinaus hat der FPSB Deutschland 1.110 Certified Financial Planner (CFP) zertifiziert, die ebenfalls in Fragen der privaten Vermögensnachfolge – was das Gros der Kunden interessiert – beraten können. In der reinen Form wird Financial Planning ausschließlich gegen Honorar angeboten. Im Schnitt kostet eine solche Beratung zwischen 2.000 und 5.000 Euro.

Beratungspotenzial vorhanden

Wer eine Zertifizierung haben möchte, muss einige Regeln einhalten. „Sie müssen erstens eine akkreditierte Ausbildung bei der EBS oder der Frankfurt School of Finance & Management erfolgreich durchlaufen, zweitens umfangreiche Prüfungen absolvieren, drittens eine qualifizierte Berufserfahrung nachweisen und sich kontinuierlich weiterbilden. Viertens: Sie müssen sich zu ethisch einwandfreiem Verhalten verpflichten“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Mitglied des Vorstandes des FPSB Deutschland, und unter anderem Wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute an der EBS Business School.

Es gehe bei den zertifizierten Beratern nicht darum, den Rechtsanwalt, der unter anderem ein Testament aufsetzt, oder den Steuerberater, der eine Steuerberechnung erstellt, zu ersetzen, sondern deren Beratung im Kundeninteresse zu ergänzen. „Klassischerweise haben die Kunden Interesse an der wirtschaftlichen Sichtweise von Vermögenspositionen und Erbschaftsoptionen und nicht nur an den rechtlichen und steuerlichen Aspekten“, so Tilmes.

Beim Thema Erben und Schenken ist es die Aufgabe des Finanzberaters, den Kunden für das Thema zu sensibilisieren, im Rahmen seiner Gesamtberatung auf die Auswirkungen unterlassener Erbregelungen hinzuweisen und finanzielle Lösungen anzubieten. Eine umfassende Erbschaftsplanung kann dabei ein wesentlicher Baustein sein. Beratungspotenzial gibt es angesichts der zu erwartenden Erbvolumina mehr als genug.

Foto: Shutterstock

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