Honorarberatung: Aigner stellt mögliche Regulierung vor

Die gesetzliche Regelung der Honorarberatung nimmt nach ewigem Hin und Her Formen an. Das Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) mit Ilse Aigner (CSU) an der Spitze hat ein Papier veröffentlicht, in dem in zehn Punkten dargelegt wird, wie man sich das Berufsbild künftig vorstellt.

Ilse Aigner Teaser

Schon lange ist die Regulierung der Honorarberatung in der Politik ein Thema. Bereits im Juni 2009 veröffentlichte das BMELV ein „Thesenpapier zur Qualität der Finanzvermittler“. Darin hieß es unter These 8: „Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit soll ein Berufsbild des Honorarberaters/unabhängigen Finanzberaters geschaffen und rechtlich verankert werden“.

Weiter hieß es, dass es für den Verbraucher im Beratungsgespräch erkennbar sein soll, mit wem er es zu tun hat: entweder mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung, also dem Honorar, seinen Lebensunterhalt bestreitet und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft oder daran nichts verdient.

Hoffnung auf baldige Regelungen keimte bei den Befürwortern der Honorarberatung auf, doch es ging zunächst nicht vorwärts. Einen erneuten Anlauf, dem Berufsstand eine gesetzliche Grundlage zu geben, nahm die Politik beim Gesetzentwurf zur „Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts“. Doch von einer Verankerung darin wurde schon wenige Monate später wieder abgesehen und ein gesondertes Gesetz angekündigt.

Zum jetzt veröffentlichten Eckpunktepapier, das keinen Gesetzentwurf darstellt, heißt es: „Die Honorarberatung soll den Verbrauchern als Alternative zum Provisionsmodell zur Verfügung stehen“. Außerdem sollte sie für alle Produktgruppen von Finanzdienstleistungen gesetzlich verankert werden. Die Vorschläge im Einzelnen:

1. Anwendungsbereich

Für Versicherungen existiert bereits der Versicherungsberater. Neu soll für Geldanlagen der Anlageberater kommen, der nur noch für Honorarberatung verwandt werden soll. Außerdem soll für Darlehen neben den bereits geregelten Darlehensvermittler der Darlehensberater gestellt werden. Anlageberater und Darlehensberater sollen auch zu Bausparverträgen beraten können. Wer eine umfassende Beratung zu allen drei Produktgruppen anbietet, soll als „Finanzberater“ bezeichnet werden.

Seite 2: Welche Qualifikation der Finanzberater mitbringen muss

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