Provisionsdeckel: Vermittlerlobby protestiert

Die geplante gesetzliche Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung hat bei den Vertretern der Versicherungsvermittler Empörung ausgelöst. Der Verband BVK und die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der Assekuranzen wehren sich.

Lautsprecher ForderungDas Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der Versicherungsunternehmen, die zusammen mehr als 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland vertreten, lehnen den Vorschlag des Finanzausschusses des Bundestags „entschieden“ ab, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hatte vergangenen Mittwoch in der Sitzung des Finanzausschusses einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen angekündigt, mit dem der derzeit in der Beratung befindliche Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts ergänzt werden soll.

Gerade Neuverträge in der Privaten Krankenversicherung seien sehr häufig „provisionsgetrieben“ gewesen, erläuterte der Sprecher. Diesen Missstand gelte es einzudämmen. Die Begrenzung der Vermittlungsprovisionen, über die keine detaillierteren Angaben gemacht wurden, soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

„Der Gesetzesvorschlag unterstellt nicht nur, dass die Versicherungsvertreter unangemessen viel verdienen, er schürt auch das Misstrauen gegenüber einem ganzen Berufsstand“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Zwar gebe es „in wenigen Fällen exzessiv hohe Vergütungen“, die ganz große Mehrheit der Vermittler erhalte jedoch „eher eine zu geringe Provision von den Versicherungsunternehmen“.

„Provisionsbegrenzung ist Einschnitt in Grundrechte

In einer sozialen Marktwirtschaft, in der sich Preise nach Angebot und Nachfrage bilden, stelle die vom Finanzausschuss angestrebte Provisionsbegrenzung einen tiefen Eingriff in das Wirtschaftssystem und in die Grundrechte dar, heißt es weiter. „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind“, betont Heinz.

Er wies darauf hin, dass der Kunde bereits ausreichend vor zu hohen Provisionen geschützt sei. Schon nach der Informationspflichtenverordnung, die seit 2007 gelte, müssten dem Kunden die Kosten des Vertragsabschlusses, in der auch die Vermittlerprovision enthalten sei, auf Euro und Cent vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. Die Verbraucher könnten also vergleichen, bei welchem Versicherungsunternehmen sie die höchsten oder die geringsten Kosten zu zahlen haben. (ks)

Foto: Shutterstock

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