Der Bestandsschutz für langjährige Vermittler ist offensichtlich noch nicht vom Tisch. Während sich die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss des Bundestags dafür aussprechen, ist die Opposition wenig begeistert.
Zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts gibt es immer noch einigen Diskussionsbedarf. So ist immer noch nicht geklärt, ob es eine Alte-Hasen-Regel gibt, die Vermittler von der Pflicht zum Sachkundenachweis befreit, die lange Jahre auf dem Markt tätig sind.
Während sich Branchenvertreter und Branchenverbände dafür stark machten, hat die Politik einen Bestandsschutz abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP haben nun im Finanzausschuss zu diesem Thema einen Änderungsantrag eingebracht: Wer seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen in der Branche tätig war, soll von der Notwendigkeit des Sachkundenachweises befreit werden.
Die Opposition kritisierte den Änderungsantrag der Koalition. „Das Problem ist, dass ein alter Hase ganz jung sein kann und eine lange Hasenzeit vor sich hat“, monierte die SPD-Fraktion. Von Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Entwertung der Qualifikationen der jüngeren Berater und Vermittler durch die „Alte-Hasen-Regelung“ beanstandet.
Der Finanzausschuss will den Gesetzentwurf am 19. Oktober weiter beraten.
Hintergrund: Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass frei Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen.
Zudem sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, auf freie Vermittler übertragen werden. (ks)
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