Wie der Münchner IT-Spezialist Fundsaccess mitteilt, wurde auch die neueste Software-Version des Beratungsprozesses für 34f-Vermittler durch Rechstanwalt Dr. Christian Waigel geprüft und als rechtskonform bestätigt.
Dem Partner der Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen zufolge erfüllen die vollelektronisch erzeugten Dokumentationen „Kundenprofil“ und „Anlageberatungsprotokoll“ nicht nur sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach Wertpapierhandelsgesetz, WpDVerOV und MaComp, sondern natürlich auch die Anforderungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, in der die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die zukünftigen Paragraf 34f-Vermittler definiert sind.
Ergänzend wurde auch das neue „Anlagevermittlungsprotokoll“ geprüft, dessen Verwendung zwar nicht aufsichtsrechtlich erforderlich, sehr wohl aber zivilrechtlich zu empfehlen ist.
Der Dokumentationsprozess beginnt mit der Risikoprofilierung des Kunden. Pflichtfeldkontrollen und Plausibilitätsprüfungen gewährleisten die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronischen Fragebögen. Im Ergebnis werde der Kunde vom System in die zu ihm passende Risikoklasse eingestuft, so Fundsaccess.
Innerhalb der Protokollierung kann der User anschließend zwischen der Erstellung eines Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsprotokolls wählen. Wählt er „Anlagevermittlung“, beschränkt sich die Software auf die Prüfung der Angemessenheit. Entscheidet sich der User für „Anlageberatung“, prüft die Applikation die Geeignetheit der gewählten Finanzinstrumente im Hinblick auf die finanzielle Tragfähigkeit, die Anlageziele des Kunden sowie seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen.
Zur jeweiligen Dokumentenmappe für den Gesprächstermin gehören das einheitliche Protokoll zu Wertpapieren und geschlossenen Fonds, die zu den empfohlenen Finanzinstrumenten gehörenden Produktunterlagen sowie bereits befüllte Depoteröffnungsunterlagen und Orderformulare.
Die automatisch erzeugten Dokumentenmappen werden mit einem Zeitstempel versehen und anschließend unveränderbar in den Mandantenplattformen gespeichert. Der Abruf aller historischen Dokumente soll über ein Dokumentenarchiv erfolgen.
„Die neueste Version unseres elektronischen Dokumentationsprozesses unterstreicht wiederum die Vorteile einer ganzheitlichen Systemlösung“, sagt Rolf Henning Hackel, der als Jurist im Vorstand der Fundsaccess AG die Bereiche Vertrieb und Recht verantwortet. (jb)
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