Bei der diesjährigen Jahresmitgliederversammlung Anfang November äußerte sich der Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) positiv über den aktuellen Gesetzentwurf zur Regulierung der Honorarberatung im Finanzanlagenbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Mit dem kürzlich vorgestellten Referentenentwurf zur Honorarberatung läge endlich ein sinnvoller Vorschlag auf dem Tisch, so der AfW. „Das ist ein weiterer, richtiger Schritt auf dem Weg zu einem konsistenten Vermittler- und Beraterrecht und einem fairen Nebeneinander unterschiedlicher Vergütungsformen“, erläutert der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth.
Der AfW begrüße zudem, dass der Gesetzentwurf zur Honorarberatung sich deutlich näher am Vorschlag der EU-Kommission für ein vergleichbares Konzept orientiere, als am 2011 vorgelegten Eckpunktepapier zur Honorarberatung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), der zwar vieldiskutiert aber konzeptlos sei, so Wirth.
Über Details des Referentenentwurfs zur Honorarberatung sei sicher noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu reden. Dies betrifft demnach unter anderem die als problematisch angesehene Möglichkeit der Vermittlung von Finanzprodukten, bei denen die Vermittlungsprovision an den Kunden unmittelbar weitergeleitet wird. Der AfW hofft zudem, dass ein zügiges Gesetzgebungsverfahren die Diskussion zum Thema Honorarberatung nun bald beendet. (jb)
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