Das Landgericht Braunschweig und das Oberlandesgericht Naumburg haben der Klage von Medienfonds-Anlegern gegen den Finanzdienstleister AWD, dessen Berater die Anteile vertieben hatten, stattgegeben. Der Konzern plant gegen beide Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen.
In den beiden Verfahren haben das Landgericht (LG) Braunschweig und das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den AWD zur Rückerstattung von insgesamt fast 30.000 Euro verurteilt. Der Finanzvertrieb hatte vor rund zehn Jahren Anteile an Filmfonds des Münchener Emittenten DCM verkauft. Die Anleger hatten in die Film- und Medienfonds IMF 2 und IMF 3 investiert und klagten, weil sie sich falsch beraten fühlten.
Das LG Braunschweig urteilte im Fall des IMF 3, dass im Beratungsprozess nicht ausreichend auf die Risiken der Produkte hingewiesen worden wäre. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage von Cash.Online mitteilte, sollte die Anlage dem Ziel der Altersvorsorge dienen. Da es sich bei dem Medienfonds aber um eine unternehmerische Beteiligung handele, sei dieser aufgrund der hohen Risikostufe für die Altersvorsorge grundsätzlich ungeeignet, so die Urteilsbegründung. Dem Kläger ist mit 15.000 Euro einschließlich Zinsen ein Großteil des angelegten Geldes zugesprochen worden.