Nachdem die BaFin die Revision im Fall des Provisionsabgabeverbots beim Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen hat, ist das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (VG) rechtskräftig. Wie weitreichend die Wirkung dieser Entscheidung ist, wird in der Branche unterschiedlich beurteilt.
Das VG Frankfurt hatte im Oktober 2011 der Klage des Fondsvertriebs AVL gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattgegeben. Und entschied damit, dass ein Versicherungsvermittler des AVL seine Provision an die Versicherten ganz oder teilweise durchleiten darf (Az.: 9 K 105/11.FG). Die BaFin hatte damals eine Sprungrevision angekündigt.
Medienberichten zufolge hat die Bafin auf die Sprungrevision gegen das Urteil verzichtet. Die Behörde plant nun das Provisionsabgabeverbot grundsätzlich zu prüfen. Wie eine Sprecherin der Behörde der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mitteilte, sieht die BaFin den konkreten Einzelfall nicht als geeignet, die Rechtmäßigkeit des Provisionsabgabeverbots als Ganzes höchstrichterlich klären zu lassen.
Der Finanzdienstleister AVL ist indes überzeugt, dass das nun rechtskräftige Urteil weitreichende Folgen für die Branche hat. „Damit steht dem freien Preiswettbewerb nichts mehr im Weg – und davon profitiert vor allem der Verbraucher. Denn in einem gesunden Wettbewerb um den Kunden entstehen in der Regel deutlich günstigere Konditionen und bessere Angebote“, kommentiert Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL.
Auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) begrüßt die Rücknahme der Sprungrevision. Der Verband erwartet einen kurzfristigen Abschluss der angekündigten grundsätzlichen Prüfung der Bafin und geht von einem Fall des Provisionsabgabeverbots aus. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) fordert eine eindeutige Klärung, ob die Entscheidung des VG Frankfurt richtungsweisend ist. (jb)
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