Rund 59 Prozent der Vermittler profitieren nach der Einführung des Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) von der „Alte-Hasen-Regelung“, so die aktuelle Befragung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW).
Mehr als ein Drittel verfügt demnach bereits über die notwendige Qualifikation, um ihre Tätigkeit fortzusetzen. An der aktuellen AfW-Erhebung beteiligten sich 600 Vermittler. 17 Prozent der Befragten planen der Studie zufolge den Anschluss an ein Haftungsdach. Rund 13 Prozent wollen demnach keine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO beantragen.
Lediglch fünf Prozent der Befragten werden künftig keine Investmentfonds mehr vermitteln. Rund ein Zehntel werde nur noch fondsgebundene Versicherungsprodukte vertreiben, so die Studie. Während 36 Prozent demnach bereits heute ausreichend qualifiziert ist, planen rund 15 Prozent der befragten Vermittler durch eine zusätzliche Qualifikation eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO anzustreben.
Minderheit sieht Alte-Hasen-Regelung negativ
Da mehr als die Hälfte der Befragten „Alte Hasen“ sind, ist die Zustimmung zu dieser Regelung dementsprechend groß: 64 Prozent der Vermittler stehen der Qualifikation durch Nachweis langjähriger Berufspraxis positiv, beziehungsweise sehr positiv gegenüger.
Knapp ein Fünftel der Befragten (18,9 Prozent) haben zur Ausnahmeregelung eine neutrale Haltung. Lediglich rund 17 Prozent empfinden sie als negativ beziehungsweise sehr negativ.
Mehrheit will Erlaubnis Investmentfonds-Vermittlung
Mehr als drei Viertel der Vermittler (78,2 Prozent) wollen der Studie zufolge eine Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds gemäß Paragraf 34f GewO beantragen. Knapp die Hälfte plant demnach eine Teilerlaubnis zum Vertrieb Geschlossener Fonds anzustreben.
Eine Teilerlaubnis für die Produktklasse „Sonstige Vermögensanlagen“ will immerhin noch mehr als ein Viertel der Befragten (27,8 Prozent) erwerben. Rund 15 Prozent geben an, keine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO beantragen zu wollen. (jb)
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