34f GewO: Going Public bietet Seminar zum KAGB

Mit seinem Inkrafttreten am 22. Juli 2013 hat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) alle drei Erlaubnisbereiche des Paragrafen 34f Gewerbeordnung (GewO) verändert. Der Berliner Schulungsanbieter Going Public bietet daher ein neues Online-Seminar an, das Vermittlern bei der Überprüfung ihrer Erlaubnis helfen soll.

Das KAGB hat unter anderem die Anforderungen der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die neue Regelung birgt nicht nur weitreichende Veränderungen für Initiatoren und Emissionshäuser.

Sie führt auch zu Änderungen bei der Klassifizierung von geschlossenem Investmentvermögen (ehemals geschlossenen Fonds), einer geänderten Veräußerbarkeit offener Immobilienfonds und einer neuen Formulierung der drei Erlaubnisbereiche gemäß Paragraf 34f GewO.

Erlaubnisse überprüfen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden

Die Going Public! Akademie empfiehlt daher allen Vermittlern von Finanzanlagen und Inhabern von 34f-Erlaubnissen, zu überprüfen, ob ihr 34f-Erlaubnisumfang noch ihrem Geschäftsmodell entspricht. Beispielsweise können seit dem 22. Juli 2013 auch geschlossene Investmentvermögen in KG-Form zum Erlaubnisbereich drei („Vermögensanlagen“) zählen, wenn das Unternehmen operativ tätig ist und zum Beispiel einen Windpark im Rahmen eines laufenden Geschäftsbetriebs selbst betreibt, so der Schulungsanbieter.

Wenn solche geschlossenen Investmentvermögen vertrieben werden, ohne dass die Erlaubnis für „Vermögensanlagen“ vorliegt, handele es sich um eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit, die von der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sei, warnt Going Public. Es könne infolge dessen zu existenzbedrohenden Rechtsstreitigkeiten kommen.

Im Oktober bietet Going Public daher ein zweistündiges Online-Seminar für Berater und Vermittler, das die Veränderungen und Auswirkungen des KAGB thematisiert. Informationen zu Inhalten und Terminen sowie eine Online-Anmeldung ist auf der Website des Schulungsanbieters möglich. (jb)

Foto: Shutterstock

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