BVDH: Durchbruch für Honorarberatung in Deutschland

Der Bundestag hat am 25. April das Gesetz zur Honoraranlageberatung verabschiedet. Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) fordert jetzt weitere Schritte, um die Honorarberatung flächendeckend zu etablieren.

Karl-Matthäus Schmidt, BVDH: „Angesichts der für Anleger zunehmend schwieriger zu durchschauenden Entwicklung an den Kapitalmärkten, ist die konsequente Förderung einer unabhängigen Honorarberatung als Alternative zum Provisionsvertrieb das Gebot der Stunde.“

Der Bundestag hat vor knapp zwei Wochen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente gegen das Votum der Opposition verabschiedet und so erstmals Honorar-Anlageberatung gesetzlich verankert.

Der BVDH fordert unter anderem eine scharfe Abgrenzung des Honorarberaters vom Provisionsverkäufer und lehnt Mischmodelle ab. Zudem müsse die Honorarberatung auch Versicherungen umfassen und das Honorar solle für den Anleger steuerlich absetzbar sein. Als langfristiges Ziel definiert der Verband die Abschaffung von Provisionen in der Finanzberatung.

 BVDH gegen Mischmodelle

„Mit der gesetzlichen Verankerung ist ein erster Durchbruch für die Honorarberatung in Deutschland gelungen. Dennoch greift das Honoraranlageberatungsgesetz zu kurz. Wer die Honorarberatung in Deutschland ernsthaft flächendeckend einführen will, der muss Anlegern eine wirkliche Hilfe bei der Auswahl ihres Finanzberaters ermöglichen“, beanstandet Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH das neue Gesetz.

Zwar werden künftig mit dem verabschiedeten Gesetz der „Honorar-Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlageberater“ als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Trotzdem sei es immer noch möglich, verbraucherschädigende Mischmodelle aus Provisions- und Honorarberatung anzubieten, so Schmidt weiter. Für Verbraucher sei es weiterhin schwer mit der Vielzahl der Begrifflichkeiten umzugehen und eine klare Entscheidung zu treffen.

Ein „Honorar-Finanzanlagenberater“ unterliegt im Gegensatz zum „Honorar-Anlageberater“ der Aufsicht der Gewerbeämter und darf Anleger gemäß dem verabschiedeten Gesetz nur zu bestimmten Finanzprodukten auf Honorarbasis beraten. Honorarberatung zu Versicherungsprodukten, Finanzierungen oder Bausparprodukten sieht das Gesetz nicht vor.

Dieter Rauch, BVDH: „Die Einbeziehung von Versicherungen ist zwingend notwendig, da ansonsten Honorarberatung auf Investmentprodukte beschränkt bleibt.“

Verband fordert Regelung für Versicherungsberatung

Die Einbeziehung von Versicherungen sei aber zwingend notwendig, da ansonsten Honorarberatung auf Investmentprodukte beschränkt bleibe, so der Verband. „Gerade bei den auch vom Gesetzgeber gewollten ganzheitlichen Beratungsansätzen für Honorarberater können dann Versicherungsprodukte nicht mit beraten werden“, kritisiert Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH.

Für Verbraucher bestehe die Gefahr, einem Berater gegenüber zu sitzen, welcher im Versicherungsbereich Provisionen vereinnahmt und sich dennoch als Honorar-Anlageberater bezeichnen kann. Ein weiterer Punkt im Forderungskatalog des BVDH bleibt die Benachteiligung der Honorarberatung durch die steuerliche Gesetzgebung. „Anleger müssen in den Genuss kommen, Honorare genauso wie Provisionen steuermindernd geltend machen zu dürfen“, fordert Karl Matthäus Schmidt. Hier müsse der Gesetzgeber dringend nachbessern.

BVDH will Provisionsberatung abschaffen

Darüber hinaus sei es langfristig unverändert Zielsetzung des Berufsverbands, Provisionen in der Finanzberatung gänzlich abzuschaffen. Andere europäische Länder, wie etwa Großbritannien, haben einen Systemwechsel vollzogen und Provisionen sind dort seit Januar 2013 untersagt.

Der Forderung nach einer Regelung der Honorarberatung im Versicherungsbereich schließt sich auch die Vertriebsplattform Honorarkonzept und der Verbraucherzentrale Bundesverband in ihren Stellungnahme an. Ander als der BVDH spricht sich Honorarkonzept jedoch nicht gegen Mischmodelle aus, sondern fordert Übergangsfristen, die den Wechsel von der Provisions- zur Honorarberater erleichtern soll. (jb)

 

Foto: Quirinbank / VDH – Verbund Deutscher Honorarberater

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