Haftungsdächer: Drum prüfe, wer sich bindet

Von großer Tragweite für die Vermittler ist daher die Entscheidung für einen geeigneten Anbieter. Haftungsdachgeber sind Banken, Vermögensverwalter, Maklerpools und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Geschäftsmodelle unterscheiden sich sehr stark.

Haftungsdachfabriken vs. Haftungsdachboutiquen

In der Ausrichtung wird zwischen Haftungsdachfabriken und Haftungsdachboutiquen unterschieden. Haftungsdachfabriken bieten dem Berater meist eine vorgegebene Liste einsetzbarer Produkte und Konditionsmodelle sowie ein festes Vertriebskonzept. Aufgrund ihrer Aufstellung sind sie in der Lage, einer großen Zahl von Beratern eine Struktur anzubieten.

Haftungsdachboutiquen entwickeln hingegen individuelle und maßgeschneiderte Konzepte und bieten mehr Freiheit bei der Auswahl von Produkten und Konditionsmodellen. Neben Dienstleistungsorientierung, administrativer Kompetenz, breiter Produktpalette und einem umfassenden Haftungsschutz, sollte ein Haftungsdach aber auch über eine entsprechende Finanzkraft und Kapitalausstattung verfügen.

Qualifizierte Vermittler anbinden

Die Haftungsdächer rechnen durch die Regulierung mit einer verstärkten Nachfrage von Vermittlern. Doch ein solcher Ansturm ist für die Anbieter nicht nur von Vorteil, denn oft werden dabei die erheblichen Risiken für das Haftungsdach selbst übersehen.

„Vielen jungen Haftungsdächern ist aber –noch– nicht bewusst, dass sie damit gegenüber dem Kunden auch für fremde Produkte und sogar vorsätzliches Handeln ihrer Tied-Agents haften können, weil die wenigen Urteile hierzu nicht bekannt sind“, erläutert der Rechtsanwalt Professor Dr. Thomas Zacher von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Zacher & Partner.

Risiko VSH-Deckung

Zugleich bestehe das Risiko, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung überhaupt nicht eingreift oder nach den ersten Haftungsfällen gekündigt werde, so Zacher weiter. Haftungsdächer müssen daher die Vermittler vor der Anbindung sorgfältig auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit zu prüfen.

„Hier gilt der bekannte Grundsatz, dass Qualität Qualität anzieht“, erklärt Jens Pardeike, Vorstand eines der marktführenden Haftungsdachanbieter Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut. „So gibt es eindeutige Aufnahmekriterien, die nicht ausreichend qualifizierte Vermittler außen vor lassen.“ Weiterhin müsse die Bereitschaft zu kontinuierlicher Weiterbildung gegeben sein, so Pardeike. (jb)

Foto: Kanzlei Zacher & Partner / Shutterstock

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