Infinus: Bafin beantwortet häufige Fragen

Im Zuge der Ermittlungen gegen die Infinus-Gruppe haben sich Anleger, Rechtsanwälte und Gläubiger mit Anfragen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewandt. Die Bafin hat nun ihre Antworten auf die häufigsten Fragen ins Netz gestellt.

Die Bafin beantwortet auf ihrer Website die häufigsten Fragen zur Infinus-Gruppe.

Die Bafin hatte Wertpapier- und Genussrechtsprospekte einzelner Unternehmen der Infinus-Gruppe genehmigt. Das Haftungsdach der Infinus wird durch die Behörde beaufsichtigt und ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Interessierte finden die FAQ-Liste zur Infinus-Gruppe auf der Webiste der Bafin.

Auch Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter informieren

Auch der vorläufige Insolvenzverwalter der zur Infinus-Gruppe gehörenden Future Business, Dr. Bruno M. Kübler, hat erste Informationen  für Anleger auf einer Website gesammelt. Die Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat die wichtigsten Fragen und Antworten für Vermittler zusammengestellt.

Gegen Infinus wird wegen Betrugsverdachts ermittelt. Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen hatten im Zuge einer Razzia am 5. November die Geschäftsräume von rund 30 Firmen sowie Privaträume in Deutschland und Österreich untersucht. Sechs Beschuldigte wurden festgenommen. Bisher sind insgesamt zehn Unternehmen der Dresdener Gruppe vorläufig insolvent. (jb)

Foto: Shutterstock

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