Mifid II: Kommt ein Provisionsverbot für Makler?

Laut Medienberichten sollen sich die europäische Kommission, das europäische Parlament und der europäische Rat auf ein Provisionsverbot für Finanzberater geeinigt haben. Die Nachricht hat für einigen Aufruhr in der Branche gesorgt. Der Vermittlerverband AfW bezweifelt die Richtigkeit der Meldung.

In einer Stellungnahme empfiehlt der AfW seinen Mitgliedern, sich nicht verrückt machen zu lassen.

Laut Meldungen der Online-Nachrichtenportale „Fundsresearch“ und „Versicherungsbote“, die sich auf „unterrichtete Quellen“ berufen, sollen sich im Rahmen der Trilogverhandlungen zur europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II am 19. Dezember europäische Kommission, europäisches Parlament und europäischer Rat auf ein Provisionsverbot geeinigt haben.

Mit der Finanzmarktrichtlinie sollen demnach auch Teile der IMD 2 vorweggenommen werden. Neben dem Provisionsverbot sollen sich die Gremien auch darauf geeinigt haben, künftig auch Kickbacks, Fees oder andere unentgeltliche Vergünstigungen an unabhängige Finanzberater und Vermögensberater zu untersagen, heißt es in der Nachricht.

AfW beruhigt Finanzberater

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) hat aufgrund der entstandenen Unruhe unter Medien und Vermittlern am gleichen Tag eine kurze Stellungnahme an seine Mitglieder verschickt. Hierin schreibt der AfW, dass man die Meldung nicht bestätige. Die Meldung sei missverständlich, da in Brüssel sicherlich nicht über den Paragrafen 34f  Gewerbeverordnung (GewO) gesprochen werde, so der AfW. Da es sich um  eine deutsche Regelung handele, werde über diese sicherlich nicht in Brüssel entschieden werde.

„Lassen Sie sich nicht verrückt machen! Geht es nach Pressemeldungen, kommt ein Provisionsverbot mal oder auch nicht oder nun doch wieder“, wendet sich AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth an die Verbandsmitglieder. Es werde noch sehr viel Zeit vergehen, bis die Richtlinien Mifid II und IMD 2 in nationales Recht umgesetzt und dieses dann in Kraft treten werde.

Auf allen Ebenen des Gesetzgebungsprozesses würden Abwägungen, Beratungen und Anhörungen stattfinden. Eventuell gebe es auch diverse Ausnahmemöglichkeiten für die einzelnen EU-Mitglieder. Der AfW sei – soweit möglich – beteiligt und werde alles dafür tun, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren. „Gehen Sie davon aus, dass wir Sie umfassend und belastbar informieren werden, wenn es eindeutige Informationen gibt“, so Wirth abschließend. (jb)

Foto: Shutterstock

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