Der Ausschuss für Binnenmarkt und Konsumentenschutz des EU-Parlaments ist gegen ein Provisionsverbot im Entwurf der neuen Versicherungsvermittlungs-richtlinie (IMD 2) und fordert zudem, dass Provisionen nur auf Nachfrage des Kunden offengelegt werden müssen.
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Konsumentenschutz, „Internal Market and Consumer Protection“ (IMCO), hat sich dafür ausgesprochen, dass es bei unabhängiger Beratung zu Versicherungsanlageprodukten kein Provisionsverbot und eine Provisionsoffenlegung lediglich auf Nachfrage des Kunden („soft disclosure“) geben soll.
Die Neuregelung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IMD 2) durchläuft momentan das parlamentarische Verfahren in Brüssel. Bevor das Plenum des EU-Parlaments über die Richtlinie berät, geben drei Ausschüsse des Parlaments ihre Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf ab.
Plenarsitzung für Anfang September geplant
Bereits im März hatte der Rechtsausschuss sich für eine Offenlegung der Provisionshöhe nur auf Nachfrage des Kunden sowie gegen ein Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungsanlageprodukten („PRIPs“) ausgesprochen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung wird planmäßig Ende Mai über die Richtlinie beraten.
Wenn alle drei Ausschüsse ihre Stellungnahmen abgegeben haben, wird sich das Plenum des EU-Parlaments am 10. September mit dem IMD-2-Entwurf befassen. In dieser Sitzung soll es zudem um die „Verordnung über Basisinformations-Blätter für Anlageprodukte“ („PRIP-Verordnung“) gehen. Nach der Behandlung im Parlament müssen IMD 2 und PRIP-Verordnung noch vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. (jb)
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