VZBV: „Banken umgehen Provisionsoffenlegung“

Laut einer am Weltverbrauchertag veröffentlichten Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter umgehen Banken und Sparkassen die Transparenzpflicht bei Wertpapiergeschäften.

Gerd Billen, VZBV: „Das Ziel muss sein, präventiv zu wirken und zu verhindern, dass Verbrauchern Verluste in Milliardenhöhe entstehen.“

Demnach verkaufen die Institute Wertpapiere in Form eines Festpreisgeschäfts und müssen daher ihre Gewinnmargen nicht nachweisen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft ihnen vor, auf diese Weise ihr eigenes Interesse am Verkauf bestimmter Produkte zu verschleiern.

Eine Bestätigung dieser These sehen die Verbraucherschützer auch in der Tatsache, dass ein Großteil der Banken die Teilnahme an der Befragung verweigerte.

Geringe Beteiligung an Untersuchung

Die Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen und des VZBV befragte 126 Kreditinstitute, ob und wann sie Wertpapiergeschäfte als Festpreis- oder Kommissionsgeschäft durchführen und wie sie ihre Kunden über Margen und Provisionen aufklären.

Nur 20 Prozent der angeschriebenen Banken und Sparkassen beantworteten die gestellten Fragen, der Rest verweigerte eine Auskunft, so die VZBV. Aus den Rückläufen gehe hervor, dass 80 Prozent der Institute Wertpapiere auch als Festpreisgeschäfte vertreiben. Das gilt demnach besonders beim Vertrieb von Zertifikaten und Investmentfonds.

VZBV fordert Anpassung der Regeln für Festpreisgeschäfte

Bei Kommissionsgeschäften müssen Kreditinstitute die vereinnahmten Provisionen gegenüber den Kunden ausweisen. Sobald sie dieselben Fondsanteile aus ihrem Eigenbestand im Rahmen eines Festpreisgeschäfts an den Kunden veräußern, enthalte der Preis zwar insgeheim einen Aufschlag. Diesen müssten die Institute aber nicht offenlegen, weil es sich formal um keine Provision handele, bemängelt der VZBV.

„Wenn Banken, Sparkassen und andere Wertpapierdienstleister Schlupflöcher nutzen, indem sie Kommissionsgeschäfte formal durch Festpreisgeschäfte ersetzen, um ihre Eigeninteressen am Vertrieb nicht auszuweisen, ist das kein gutes Zeichen für einen fairen Kundenumgang“, meint Gerd Billen, Vorstand des VZBV. Der Gesetzgeber müsse diese Aufklärungslücken schließen und die gleichen Regeln für Festpreisgeschäfte festsetzen. (jb)

Foto: VZBV / Dominik Butzmann

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