Sachkundeprüfung: Die Zeit drängt

Noch bis zum 31. Dezember können Finanzanlagenvermittler durch eine vor der IHK abgelegte Prüfung ihre Sachkunde nachweisen. Es gibt noch fünf bundsweite Prüfungstermine. Wird der Nachweis nicht erbracht, erlischt die Erlaubnis.

Ohne Sachkundenachweis erlischt die Übergangserlaubnis für Finanzanlagenvermittler am 31. Dezember 2014.

Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34c Gewerbeordnung (GewO) hatten, mussten bis zum 1. Juli 2013 eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO beantragen und sich registrieren lassen, um ihre Tätigkeit weiterhin ausüben zu dürfen. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist zwar zwingend erforderlich, muss jedoch erst innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erbracht werden.

Bis dahin sind jedoch nur noch fünf bundesweite Prüfungstermine (18. Juni, 16. Juli, 17. September, 15. Oktober und 26. November 2014) geplant. Liegt der Sachkundenachweis nicht bis zum 31. Dezember vor, erlischt die Übergangserlaubnis und der Vermittler verliert seine Gewerbeerlaubnis.

Sachkundeprüfung ernst nehmen

Dass auch routinierte Berater die Prüfungen nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, zeigen die durchwachsenen Ergebnisse des letzten bundesweiten Prüftermins. Wie der Weiterbildungsanbieter Fincert-Akademie unter Berufung auf Angaben der Industrie- und Handelskammern (IHK) berichtet, sind bis zu 60 Prozent der Prüflinge beim 34f-GewO-Prüfungstermin am 20. März 2014 gescheitert. Schon bei den ersten Prüfungsterminen 2013 waren demnach teilweise bis zu 80 Prozent der Vermittler durchgefallen.

Laut Fincert-Akademie geben IHK-Prüfer als Ursachen für die schlechten Prüfungsergebnisse an, dass die Vermittler die praktische Sachkundeprüfung häufig „auf die leichte Schulter“ nähmen. Zudem würden durch die Aufregung in der ungewohnten Prüfungssituation oder aus Unkenntnis grundlegende Strukturen eines Beratungsgespräches nicht eingehalten.

Prüflinge sprächen weiterhin oft neue gesetzliche Anforderungen nicht an. Häufig wüssten sie zudem nicht, wie sie punkten könnten, obwohl dies bei sachgerechter Vorbereitung einfach zu erreichen wäre. Angesichts der hohen Durchfallquoten und befürchteter personeller Engpässe sei den betroffenen Finanzanlagenvermittlern zu raten, rechtzeitig vor den IHK-Prüfungsterminen für den Sachkundenachweis gemäß Paragraf 34f GewO aktiv zu werden, so der Hamburger Schulungsanbieter.

Neuen Rahmenplan beachten

Zudem haben sich auch die Inhalte seit dem letzten Jahr geändert. Denn Anfang Januar 2014 hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag einen überarbeiteten Rahmenplan für die Sachkundeprüfung veröffentlicht, der die Änderungen durch die Umsetzung der AIFM-Richtlinie berücksichtigt. Vermittler, die bereits im letzten Jahr an einem Vorbereitungskurs teilgenommen haben, sollten prüfen, ob Ihre Kenntnisse dem neuen Rahmenplan entsprechen.

Bisher (Stand: 30. März 2014) sind knapp 40.724 Vermittler im Finanzanlagenvermittlerregister erfasst, von denen ein Großteil „Alte Hasen“ und ehemalige 34c-Inhaber sein dürften. 40.062 haben eine Erlaubnis zur Vermittlung Offener Investmentvermögen. 11.399 dürfen Geschlossene Investmentvermögen vermitteln und 6.632 sind zur Vermittlung von Vermögensanlagen zugelassen.

Zu Beginn des Gesetzbegungsverfahrens hatte man eine größere Anzahl zugrunde gelegt. So ging der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. aufgrund mehrerer Mitgliederbefragungen von 60.000 bis 80.000 künftigen 34f-Vermittlern aus. (jb)

Foto: Shutterstock

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