AfW-Hauptstadtgipfel: LVRG im Fokus

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) war einer der Schwerpunkte des 11. Hauptstadtgipfels des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) in Berlin. Der Verband brachte Entscheider aus der Finanzdienstleistungsbranche mit Experten aus der Politik zusammen.

Die Unterredung zwischen Anja Karliczek (MdB/CDU) und den rund 40 AfW-Entscheidern fand in einem Sitzungssaal des Bundestags statt.

Im Rahmen des gestrigen Hauptstadtgipfels stand Anja Karliczek (MdB/CDU), die im Finanzausschuss am Entwurf des LVRG mitgearbeitet hat, rund 40 Entscheidern aus dem Kreis der Fördermitglieder des AfW Rede und Antwort. „Das anhaltende Niedrigzinsniveau führt dazu, dass die Stabilität im Versicherungssektor für die Zukunft nicht mehr gewährleistet ist“, so Karliczek in einem Sitzungssaal des Reichstagsgebäudes.“Wir mussten hier schnell reagieren, rund 30 Versicherer sind durch das aktuelle Kapitalmarktumfeld gefährdet.“

„Der direkte Dialog zwischen politisch Verantwortlichen und Entscheidern aus unserer Branche stand im Vordergrund des 11. AfW-Hauptstadtgipfels“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Der Berichterstatterin der CDU zum LVRG wurden die Standpunkte der Branche nochmals intensiv dargelegt und führte zu einem regen Gedankenaustausch“, so Rottenbacher weiter.

Höchstrechnungszins sinkt ab 2015

Derzeit werde der Sicherungsbedarf errechnet, also wie viel Leistungen die Versicherer ihren Kunden bereits versprochen haben. „So lange stille Lasten und stille Reserven im Ungleichgewicht sind, so lange kommen die Bestimmungen des LVRG zur Anwendung“, erklärte die CDU-Politikerin. Sollte sich das Zinsumfeld entspannen, sei eine Rückkehr zu den alten Regelungen möglich.

Das LVRG sieht demnach vor, den Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen von 1,75 auf 1,25 Prozent abzusenken und die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren nicht mehr in voller Höhe an ausscheidende Versicherungsnehmer weiterzugeben. Stattdessen werde künftig ein Teil zurückgehalten, der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen notwendig ist. Andernfalls würde der Sicherungsbedarf der Assekuranz immer weiter steigen, schilderte Karliczek.

 Vorzeitige Kündigung verhindern

Zudem müssen Versicherte demnach künftig zu 90 Prozent statt bisher zu 75 Prozent an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Darüber hinaus werde die Maximalgrenze für den Zillmersatz von 40 auf 25 Promille abgesenkt. Damit darf nur noch ein kleinerer Anteil der im Geschäftsjahr angefallenen Abschlusskosten des Neugeschäfts auf die Folgejahre übertragen werden.

„Wir sehen mit Bedenken, dass viele Verträge vorzeitig gekündigt werden und wollten hier mehr Anreize schaffen, dass Versicherte und Versicherungsunternehmen länger zusammenbleiben“, erklärte Karliczek den AfW-Mitgliedern.

 

Seite zwei: Bewertungsreserven werden sofort gekappt

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