Transparenz mit Gesamtkostenquote
Die Politikerin begrüßte, dass man von der ursprünglich geplanten Provisionsoffenlegung abgekommen sei. „Dies hätte krude Ergebnisse erbracht, die aufgrund der Voraussetzungen der verschiedenen Vertriebswege zu mehr Verwirrung als Transparenz geführt hätten“, so Karliczek. Nun werde wie bei der Riester-Rente eine Gesamtkostenquote angegeben. Der Versicherungskunde erhält somit eine Kostenquote in Prozent, die für die Minderung der Rendite durch die Gesamtkosten steht. Diese Art der Kostentransparenz gilt ausschließlich für Lebensversicherungen.
Die kurze Zeitspanne, in der das Gesetz nun entworfen wurde und verabschiedet werden soll, begründetet Karliczek damit, dass viele Branchenexperten große Schwierigkeiten bei der organisatorischen Abwicklung der neuen Regelung erwarten, da die Branche derzeit mit den Vorbereitungen für Solvency II voll ausgelastet sei.
Bewertungsreserven werden sofort gekappt
„Die Situation bei den Bewertungsreserven ließ uns keine Wahl. Wir mussten konsequent einen schnellen ersten Schritt machen, damit die Lebensversicherungsbranche wieder auf stabile Füße gestellt wird“, betonte Karliczek. Die Bewertungsreserven werden daher demnach umgehend gekappt, die anderen Regelungen zu Höchstrechnungszins und Zillmersatz gelten ab 1. Januar 2015.
Das extrem schnelle Verfahren sei ein Kompromiss, räumte die Politikerin ein. Es gehe um ein politisches Signal noch vor der Sommerpause. Es habe durchaus Überlegungen einer schrittweisen Umsetzung auch von anderen, im LVRG nicht berührten Punkten gegeben. Eine Verschiebung auf 2016 sei jedoch inhaltlich schwer zu rechtfertigen.
Evaluierung im Jahr 2018
Zu Solvency II wollte die Finanzexpertin noch keine Stellung nehmen, im Herbst will sich der Ausschuss unter anderem mit den anstehenden Regelungen bezüglich der Eigenkapitalausstattung befassen. Zum 1. Januar 2018 werde eine umfangreiche Evaluierung aller regulatorischen Maßnahmen im Versicherungsbereich durchgeführt, so Karliczek .
Dann sei Solvency II voraussichtlich bereits zwei Jahre in Kraft und es sollten genügend Praxis-Erfahrungen vorliegen, um notfalls einzelne Regulierungsschritte anzupassen oder zurückzunehmen. Das LVRG soll heute mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen werden. Die Zustimmung vom Bundesrat soll laut Karliczek noch vor der Sommerpause erfolgen.
Vor dem Besuch des Bundestages wurden die AfW-Entscheider im Rahmen des Hauptstadtgipfels von Regierungsdirektorin Martina Geißler, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Stand der Dinge bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie informiert. Regierungsdirektor Thomas Ernst, ebenfalls Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, berichtete über den aktuellen Verhandlungsstand bei der EU-Richtlinie IMD2. (jb)
Fotos: Julia Böhne