Die Bundesregierung will die Regelungen zum Beratungsprotokoll überprüfen. Anlässlich eines Symposiums des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. November legt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) einen Entwurf zur Standardisierung der Protokolle vor.
Mitte Oktober war bekannt geworden, dass das BMJV Experten von Banken und Sparkassen gebeten hatte, sich den 11. November freizuhalten, da an diesem Tag in Berlin ein Symposion stattfinden soll, bei dem Banken, Sparkassen und Verbraucherverbände der Regierung ihre Vorschläge für eine Reform der Protokollpflicht vorstellen können.
Zwar wolle Maas das Beratungsprotokoll nicht abschaffen, aber dessen Funktionalität verbessern, hieß es in verschiedenen Medienberichten. Zwei Änderungen seien demnach in der Diskussion: eine Reduzierung des Umfangs der Beratungsprotokolle und eine Begrenzung der Protokollpflicht auf bestimmte Beratungsthemen.
Positiver Einfluss auf Beratungsqualität
Der VZBV hat nun einen eigenen Entwurf zur Standardisierung der Beratungsprotokolle vorgestellt. Durch eine Standardisierung erhofft sich der Verband die aktuellen Schwächen in den Griff zu bekommen, heißt es in einer Pressemitteilung.
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„Das ist nötig, um zu garantieren, dass alle wichtigen Aspekte der Beratung tatsächlich besprochen und protokolliert werden“, erläutert VZBV-Vorstand Klaus Müller. Zudem sollen die Beratungsprotokolle durch einen institutsübergreifenden Standard verständlicher werden. „Wir erhoffen uns einen positiven Einfluss auf die Qualität der Anlageberatung. Sollte auch eine Standardisierung nicht greifen, so wird kein Weg an einer Beweislastumkehr vorbei führen“, so Müller weiter.
Seite zwei: Klarheit und Nachvollziehbarkeit duch Standardisierung