Problematisch an den bestehenden Anforderungen an Beratungsprotokolle sei, dass einige wichtige Punkte wie beispielsweise die Risikoeinstufung und -tragfähigkeit und Anlagezeitraum fehlen, so das VZBV.
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Zudem gebe es im Gesetz keinerlei Vorgaben oder Standards zur Form der Protokollierung. Fehlende Vorgaben führen laut VZBV dazu, dass Beratungsprotokolle nicht den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck erfüllen. Weder bilden sie demnach den Beratungsverlauf nachvollziehbar ab, noch unterstützen sie die Qualität der Anlageberatung.
Vergleich der Beratungsdienstleistung ermöglichen
Daher sollte eine Strukturvorgabe des Beratungsgesprächs geschaffen werden, die für sämtliche Anlageberatungen gilt, fordert das VZBV. Das sei nötig, um einerseits zu garantieren, dass alle wichtigen Aspekte der Beratung auch angesprochen sowie protokolliert werden und andererseits würden die Beratungsprotokolle durch die institutsübergreifenden Standards einheitlicher und damit wird erstmals die wesentliche Voraussetzung für einen Vergleich der Beratungsdienstleistung von Anbietern geschaffen.
Der VZBV-Entwurf und Diskussionsbeitrag zur Standardisierung von Beratungsprotokollen in der Wertpapierberatung kann auf der Internetseite des Verbands heruntergeladen werden. (jb)
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