Umfrage: Bankenprotokoll pusht Qualität der Beratung nicht

Sechs von zehn Bundesbürgern sehen in den seit Januar 2010 vorgeschriebenen Beratungsprotokollen kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Bankenberatung, so eine aktuelle Umfrage. 36 Prozent lesen sich das Papier demnach noch nicht einmal durch.

Dokumentationspflicht: Zu wenig Zeit für Beratung?

Das sind die Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der auf Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro für die 1.000 Bundesbürger befragt wurden.

Dabei wissen die Bundesbürger eine gute Anlageberatung grundsätzlich sehr zu schätzen, so die Umfrage: Mehr als 80 Prozent halten sie in Zeiten niedriger Zinsen für wichtiger denn je. Jedoch ohne das von vielen Seiten als zu bürokratisch kritisierte Protokoll. Eine vom Gesetzgeber geplante Übertragung auf Immobilienkredite sei daher grundsätzlich kritisch zu sehen.

Zu wenig Zeit für Beratung

47 Prozent der Befragten beklagen, dass die Bankmitarbeiter weniger Zeit für die eigentliche Beratung haben, weil der Aufwand für die Dokumentationspflichten sehr hoch ist. Junge Bundesbürger zwischen 18 und 34 Jahren bemängeln diesen Umstand viel häufiger als ältere (18 – 34 Jahre: 56 Prozent, 35 – 54 Jahre: 49 Prozent, über 55 Jahre: 39 Prozent).

Obwohl für das Protokoll maßgebliche Informationen über die persönliche Finanzsituation eingeholt werden müssen, kennen die Banken nach Ansicht von zwei Drittel der Befragten ihre Kunden zu wenig, um wirklich passgenaue Geldanlagen zu empfehlen.

„Beratungsprotokoll entrümpeln“

„Der Gesetzgeber sollte Ernst machen und das bürokratische Beratungsprotokoll entrümpeln“, sagt Shirin Sommer, Consultant bei Cofinpro. „Es spricht für sich, dass mehr als jeder zweite 18- bis 34-Jährige und immerhin noch jeder vierte über 55-Jährige das Protokoll komplett ignorieren. Transparenz und Verständnis beim Verbraucher werden auf diesem Wege nicht erreicht.

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Nach Überzeugung von 58 Prozent der Bundesbürger wird auch die geplante Ausweitung der Dokumentationsanforderungen auf den Immobilienkredit-Bereich nicht zu einer besseren Beratung beim Haus- oder Wohnungskauf führen. Spätestens bis März 2016 muss die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie umfasst neben einem Produktinformationsblatt (bei Krediten: ESIS) de facto auch die Pflicht einer Beratungsdokumentation.

Foto: Shutterstock

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