Wie der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) mitteilt, hat sich die europäische Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Association) für strengere Regeln bei Provisionen ausgesprochen. Der BVDH unterstützt das und fordert sogar ein endgültiges Provisionsverbot.
Die ESMA wolle Provisionen nur noch erlauben, wenn diese nachweislich dem Wohl der Kunden dienen, berichtet der BVDH. Dies schlägt die Wertpapieraufsicht demnach in ihrem aktuellen Papier zur Umsetzung der neuen Regeln für die Finanzbranche (Mifid II) vor. In einer Pressemitteilung spricht sich der BVDH für diesen Kurs der ESMA aus. „Wir bestärken die ESMA darin, den Weg für ein endgültiges Provisionsverbot zu ebnen“, so Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des Vorstands des BVDH.
Die Pläne der ESMA seien sinnvoll, da sie die Verbraucherrechte stärken und helfen Interessenkonflikte in der Finanzberatung zu vermeiden, so Schmidt weiter. Das sei auch der Hintergrund für die scharfe Kritik an der Wertpapieraufsicht durch Banken und Sparkassen. „Die provisionsgetriebenen Banken und Sparkassen wollen am herkömmlichen Geschäftsmodell festhalten. Hier zahlt nicht der zufriedene Kunde den Berater, wie es eigentlich normal wäre, sondern der Produktgeber zahlt denjenigen, der möglichst viele seiner Produkte verkauft – ungeachtet des Bedarfs des Kunden“, meint Schmidt.
Folgen für den Vermittlermarkt
Gravierend sind laut BVDH vor allem die Auswirkungen auf den freien Vermittlermarkt. „Bisher hat noch keiner so richtig gemerkt, was die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie für die auf Provisionsbasis tätigen Vermittler in Deutschland bedeutet. Künftig darf sich nämlich nur „unabhängiger Berater“ nennen, wer keine Provisionen mehr annimmt“, erläutert Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH. Davon wären nach Angaben von Rauch 40 Prozent des Marktes der freien Makler und Finanzvertriebe betroffen.
Rauch sieht demnach die Umwälzung in der Branche als unausweichlich. „Das ist ein Riesenschritt für den Verbraucherschutz, der nicht verwässert werden darf. Die europäische Gesetzgebung greift damit der nationalen Legislative vor und setzt sich massiv für die Umsetzung eines Provisionsverbots für unabhängige Berater ein“, so Rauch weiter.
Seite zwei: Honorarberatung durch Provisionsverbot stärken