Damoklesschwert Datenschutz

Vermittler und Berater gehen ständig mit sensiblen, personenbezogenen Daten um. Das ruft natürlich den Datenschutz auf den Plan. Gesetze, Regeln und Bestimmungen gibt es zuhauf. Aber wer kennt sie schon und hat ausreichend Vorsorge gegen Verletzungen getroffen?

Gastbeitrag von Stephan Rogge, Certerius Gmbh

„Mehr als jeder Dritte wünscht, dass Banken, Versicherer, Vermittler oder Berater deutlich machen, welche persönlichen Daten für die Vertragserfüllung wirklich gebraucht werden.“

Ein falscher Knopfdruck und schon ist es passiert: Ein Datensatz, ein persönliches Schreiben, ein Buchungsvorgang ist verschickt – dummerweise an die falsche Adresse. Oder noch schlimmer: Eine ganze Kundenliste mit sensiblen Zahlen gelangt per Serienmail an unberechtigte Empfänger. Das Wehklagen der Betroffenen dürfte groß sein.

Oft sind es nur technische Barrieren, die einen solchen Verstoß gegen den Datenschutz unmöglich machen. Es kann aber auch so kommen: Die Grafik-Karte eines PC ist kaputt, der PC muss in die Reparatur. Der Techniker entdeckt eine einfache Excel-Tabelle mit vielen persönlichen Kundendaten. Er macht sich eine Kopie und diese zu Geld.

Fliegt diese Kette durch einen wachsamen Kunden auf, hat auch der eigentliche Eigentümer der Tabelle ein Problem: Er hat die Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt.

Paragraphendschungel Datenschutz

Geregelt sind solche und andere Fälle in einer ganzen Reihe von Gesetzen, Regeln und Bestimmungen. (Anmerkung: Die sich im Detail zuweilen sogar widersprechen). Da sind die bekannten Spezialgesetze für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (VVG, Verhaltensregeln des GDV), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder die speziellen Bestimmungen der Kommunikationsgesetze (TMG, TKG) sowie der Werbung (UWG).

Ein Paragraphendschungel gleichsam, einem Normalsterblichen kommt das Grauen. Aber so kompliziert ist die Sachlage dann doch nicht. Das BDSG kommt als so genanntes subsidiäres Gesetz daher. Es greift also erst dann, wenn andere Rechtsvorschriften erschöpfend abgearbeitet wurden oder etwas offen gelassen haben.

Dazu kommt eine gute Prise gesunden Menschenverstandes, mit dem ein Finanzdienstleister sich schon früh Ärger ersparen kann. Mehr als jeder dritte Deutsche will keine Werbung, so das Fazit einer repräsentativen Befragung unter 1000 Personen aus Deutschland im Auftrag der KWF Business Consultants.

Wird ein BDSG-Verstoß bekannt, sind die Folgen drastisch: 44 Prozent der Befragten wollen keine Neugeschäfte mehr mit einem datenverstoßenden Unternehmen machen. Fast ebenso viele (42 Prozent) würden sogar noch weiter gehen und alle bestehenden Verträge kündigen. Kein Pardon also!

Kunden kennen kein Pardon

Viele Bundesbürger bemerken zudem mit Recht, dass ihr Finanzdienstleister nicht klar darlegt, welche Daten für ihn unverzichtbar sind. Mehr als jeder Dritte wünscht, dass Banken, Versicherer, Vermittler oder Berater deutlich machen, welche persönlichen Daten für die Vertragserfüllung wirklich gebraucht werden.

Seite zwei: Ab neun Mitarbeiter wird es kritisch

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