In dieser Woche beginnen die Verhandlungen der von der Großen Koalition einberufenen Kommission zur Flexibilisierung der Renten-Regelaltersgrenze. Starre Hinzuverdienstgrenzen bei einer Weiterbeschäftigung im Alter schaffen bisher wenig Anreize. Das soll sich ändern.
Die Weirich-Kolumne
Gelingt es, einen „ordnungspolitischen Sündenfall“ – so Hans Michelbach, Chef der Mittelstandsvereinigung der Christsozialen – über die abschlagsfreie Rente mit 63 durch eine attraktive Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit wenigstens zu korrigieren?
Diese Erwartung haben Arbeitgeber und der Wirtschaftsflügel der Union an die ab dieser Woche zusammenkommende Kommission der Großen Koalition zur Flexibilisierung der Regelaltersgrenze. Der Rente mit 63 hatten die Mittelständler aus der größeren Regierungsfraktion nur unter der Bedingung zugestimmt, dass es auch auf diesem Feld zu liberaleren Regelungen komme.
Kaum Anreize zur Weiterarbeit
Zwar gibt es schon heute die Möglichkeit von Teilrenten vor der Altersgrenze und der Weiterbeschäftigung als Rentner, doch starre Hinzuverdienstgrenzen schaffen wenig Anziehungskraft. Das soll sich ändern.
Bis Ende des Jahres soll ein gemeinsamer, im Bundestag beratungsfähiger Entwurf vorliegen. Die Vorstellungen der beiden Koalitionspartner liegen noch weit auseinander. Die Kommission wird die Sozialpartner hören und in ihre Positionen einzubinden versuchen.
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Ein schwerer Fehler
Dass die Rente mit 63 ein schwerer Fehler war und man die zwei bis drei Milliarden pro Jahr besser für dringend notwendige öffentliche Infrastruktur-Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben hätte, dämmert immer mehr politischen Entscheidern.
Die Frühverrentungswelle rollt, viele Betriebe klagen über den Abgang hochqualifizierter Mitarbeiter, der Fachkräftemangel verschärft sich, Experten rechnen damit, dass in diesem Jahr 240 000 Versicherte Anspruch auf vorzeitige Rente haben.
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