Nach vierjähriger Pause fand am 7. Juli 2014 die „Honorarberater-Konferenz“ in Frankfurt statt. Rund 100 Teilnehmer folgten der Einladung des Amberger Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH) ins Sheraton Congress Hotel.
Auf der Agenda standen Podiumsdiskussionen und Vorträge bei denen die Besucher CPD-Credits sammeln konnten. Die Konferenz-Teilnehmer diskutierten im Rahmen von vier Themenblöcken über Vermögensverwaltende Fonds, passives Investieren mit ETFs, Zinstief und Honorartarife. Die „Honorarberater-Konferenz“ des VDH ist als Kommunikations- und Netzwerkplattform angelegt, die den Austausch von Experten, Beratern und Marktteilnehmern fördern soll.
„Mit den Honorarberater-Konferenzen geben wir allen Neu-Einsteigern, Interessierten und aktiven Honorarberatern die Gelegenheit, sich direkt miteinander auszutauschen“, erläutert VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch. „Unser Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ nahmen die Berater bestens an. Wir haben das Publikum erreicht, das wir uns gewünscht haben: Erfahrene Marktteilnehmer, die mit dem Gedanken an die Honorarberatung nicht nur spielen, sondern diese Chance mit unternehmerischer Planung professionell umsetzen wollen“, so Rauch weiter.
Regulierungen im Fokus
Die Kernthemen der Konferenz waren unter anderem die europäischen Regulierungen Mifid II und IMD 2, der Honorar-Finanzanlagenberater gemäß Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO), der am 1. August in Kraft tritt, sowie die Folgen des Zinstiefs auf die Beratung im Versicherungsmarkt.
Der VDH geht davon aus, dass sich aufgrund der anstehenden Regulierungen die Anzahl der Honorarberater in Deutschland in den nächsten fünf Jahren versechsfachen wird. „Wer unabhängige Beratung erbringen will, kann künftig nicht mehr auf das an allen Ecken und Kanten brüchige Modell des Produktverkaufs auf Provisionsbasis bauen“, ist Rauch überzeugt.
VDH gegen Zwei-Klassen-Beratung
Auf besonders großes Interesse stieß der Vortrag zum Honorar-Anlageberatergesetz. Das zweigeteilte Gesetz sorge für eine „Zwei-Klassenberatung“, monierte der VDH-Geschäftsführer. Während Honorar-Anlageberater im Kreditwesengesetz reguliert sind und unabhängig über sämtliche Finanzinstrumente beraten dürfen, können Honorar-Finanzanlageberater nur eingeschränkt im Bereich der Investmentfonds ihre Dienstleistungen erbringen.
„Honorarberater beraten ganzheitlich und sollten nicht auf Produktebene reguliert werden. Schließlich geht es nicht um den Verkauf bestimmter Produktkategorien, sondern um eine ganzheitliche Beratung“, kritisierte Rauch. Auch der Bezeichnungsschutz sei unklar definiert und bedürfe endlich einer Klarstellung der BaFin.
Honorarberater berichten
„Das bevorstehende Gesetz entspricht sicher nicht den Idealvorstellungen der Honorarberater“, erklärte Rauch. Dennoch appellierte er an die Anwesenden: „Wir sollten das Gesetz als Aufforderung verstehen, weiter mit allen Anstrengungen und mit vereinten Kräften für eine vollständige Etablierung der Honorarberatung zu arbeiten.“
Wie bereits beim „Honorarberater-Kongress“ in Hanau stellten auch auf der Konferenz vier Honorarberater ihre Erfahrungen aus dem Beratungsalltag vor. Auf der zweiten „Honorarberater-Konferenz“ in diesem Jahr, am 9. Oktober in Frankfurt, soll erneut der direkte Praxisbezug im Mittelpunkt stehen. „Die Scheu mancher Marktteilnehmer, sich aus erster Hand über echte Honorarberatung zu informieren, kann dank unserer Konferenzen gut überwunden werden“, so VDH-Geschäftsführer Rauch. (jb)
Foto: Joachim Sobek