Der Amberger Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) und der Vermögensverwalter Baumann & Partners aus Luxemburg starten das erste Haftungsdach für Honorarberatung über Finanzinstrumente.
Wie der VDH mitteilt, haben die beiden Unternehmen pünktlich zum Inkrafttereten des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) für die aufsichtsrechtlich einwandfreie Erbringung der Dienstleistung „Honorar-Anlageberatung“ eine strategische Partnerschaft vereinbart.
Um die erforderliche organisatorische, funktionale und personelle Trennung nach außen klar zu kommunizieren, wird Baumann & Partners demnach die Honorar-Anlageberatung exklusiv unter der geschützten Marke „HonorarberaterVDH®“ anbieten, deren Nutzung der VDH zu diesem Zweck übertragen hat.
Konzentration auf Beratung ermöglichen
Wer künftig als Honorarberater tätig sein will, muss entweder selbst als Institut mit Zulassung nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) in das Honoraranlageberater-Register der Bafin eingetragen sein oder ein Haftungsdach mit entsprechender Erlaubnis nutzen. Für die „Honorar-Finanzanlageberatung“, deren Inhalt sich auf die Beratung zu Investmentfonds beschränkt, reicht eine Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung aus.
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Den angeschlossenen Beratern soll laut VDH die Positionierung als Honorar-Anlageberater ermöglicht werden. Daher würden sämtliche Funktionalitäten, die für Honorar-Anlageberatung erforderlich sind, zur Verfügung gestellt. Hierzu zählten eine Mifid-konforme Beratungstechnologie, ein automatisiertes Honorarabrechnungs- und Kickbackerstattungssystem sowie mehrere Depotbanken mit Konditionen nach dem Netto-Prinzip.
Durch diese Dienstleistungen sollen sich „HonorarberaterVDH®“ ganz auf die Beratung konzentrieren können, so der VDH. Baumann & Partners übernimmt demnach sämtliche administrativen und aufsichtsrechtlichen Pflichten und stellt eine professionelle und effiziente Abwicklung sicher. (jb)
Foto: VDH