Cash.-Online sprach mit Dieter Rauch, Geschäftsführer des Amberger Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH), über die neue Gesetzgebung, daraus resultierende Schwierigkeiten für Berater und die zweite Honorarberater-Konferenz des VDH am 9. Oktober.
Cash.-Online: Seit dem 1. August ist die Regulierung zur Honorar-Anlagenberatung in Kraft. Was muss ein Honorarberater jetzt wissen?
Rauch: Die der VDH GmbH oder dem Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. angeschlossenen Berater arbeiten seit vielen Jahren nach dem Kodex der Honorarberatung, der in puncto Transparenz und Qualifikation deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
Neue Berater sollten wissen, wie sie die gesetzlichen Anforderungen an eine ungeminderte Durchleitung sämtlicher Vergütungen, an Honorarmodelle und deren praktische Umsetzung erfolgreich und professionell umsetzen können. Darüber hinaus sollte sich jeder Berater darüber Gedanken machen, wie er auch künftig vollkommen unabhängig von Produkten und deren Vermittlung agieren kann.
Worin sehen Sie die größte Schwierigkeit?
Insbesondere die Abgrenzung zu Honorarmodellen, die nicht immer im Einklang zu der reinrassigen Honorarberatung zu bringen sind, sollten im Sinne einer betriebswirtschaftlich, ethisch einwandfreien sowie erfolgreichen Honorarberatung vermieden werden.
Das Honoraranlageberatungsgesetz wird ein Schwerpunkt der Honorarberater-Konferenz. Was wollen Sie Beratern vermitteln?
Honorarberatung ist eine Dienstleistung neutraler Berater, bei der ausschließlich Zeit und Know-how vergütet werden. Das Gesetz ist allerdings nicht gerade dazu geeignet eine klare Unterscheidung und Abgrenzung zum traditionellen Vergütungssystemen auf Provisionsbasis aufzuzeigen, insbesondere sind weiter Mischmodelle unter der Registrierung als 34f GewO möglich.
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Die ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen, dass mit einigen Geschäftsmodellen die Lücken im Gesetz schamlos ausgenutzt werden. In erster Linie sollten Honorarberater daher wissen, wie Sie ihre Vorteile als lupenreine Honorarberater unter einer Registrierung als Honorar-Finanzanlageberater (34h GewO) oder als Honorar-Anlageberater (KWG) im Wettbewerb nutzen können.
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