Honorarberatung: Viel Kritik am neuen Gesetz

Am 1. August 2014 ist das neue Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) in Kraft getreten. Honorarberater und Verbraucherschützer sehen darin lediglich einen „ersten Schritt“ und kritisieren Versäumnisse des Gesetzgebers.

Karl Matthäus Schmidt: “Die Honorarberatung umfasst keine Versicherungen – das widerspricht dem Gedanken einer ganzheitlichen Beratung.”

„Grundsätzlich begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen Rückenwind zu verschaffen“, so Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten Quirin Bank in Berlin.

Die Bundesregierung komme damit erstmals den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach, mit der Honorarberatung eine verbraucherfreundliche Alternative zur provisionsbasierten Finanzberatung einzuführen.

Gesetz widerspricht ganzheitlichem Beratungsansatz

Allerdings sieht Schmidt einigen Nachbesserungsbedarf beim Honoraranlageberatungsgesetz. So weise die Einführung der Berufsbezeichnung „Honoraranlageberater“ in entscheidenden Punkten Schwachstellen auf. „Die Honorarberatung umfasst keine Versicherungen – das widerspricht dem Gedanken einer ganzheitlichen Beratung“, so Schmidt. Diese Ansicht vertritt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

[article_line]

„Beratungen für andere wichtige Finanzprodukte wie Kapitallebensversicherung oder Bausparverträge bleiben ausgenommen. Eine verbraucherfreundliche Rundumberatung ist so nicht möglich“, heißt es in einer Stellungnahme des VZVB. Der Verband fordert daher eine zügige Reform des Gesetzes, wie sie im Koalitionsvertrag auch angekündigt worden sei.

 

Seite zwei: „Von gleichen Rahmenbedingungen weit entfernt“

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments