Im Insolvenzverfahren über das Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut hat das zuständige Insolvenzgericht Dresden die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen verlängert und den Berichtstermin sowie den Stichtag für die Prüfung der Forderungen verschoben.
Im Insolvenzeröffnungsbeschluss hatte das Gericht zunächst einen Fristablauf zur Anmeldung der Forderungen gegenüber des Haftungsdachs der Infinus-Gruppe auf den 26. Juni, den Berichtstermin auf den 8. Juli und den Termin zur Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren auf den 27. Oktober 2014 bestimmt. Der Insolvenzverwalter des Infinus-Haftungsdachs Bruno M. Kühler hat nun die Gläubiger informiert, dass das Gericht diese Termine nun aufgehoben hat. Das gehe aus einem Beschluss vom 13. Juni 2014 hervor.
Die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen wurde bis zum 7. November 2014 verlängert. Der Berichtstermin wurde vom 8. Juli 2014 auf den 14. Januar 2015 und der Stichtag für die Prüfung der Forderungen auf den 2. März 2015 verschoben.
Organisatorischer Aufwand soll minimiert werden
Die Verschiebung sei angesichts der enormen Zahl von rund 70.000 zu erwartenden Forderungsanmeldungen gegen das Infinus-Haftungsdach und des damit verbundenen erheblichen organisatorischen Aufwands notwendig geworden, heißt es in einem Schreiben an die Gläubiger.
Um dennoch eine möglichst schnelle Bearbeitung der Forderungen zu ermöglichen, ist demnach geplant, elektronisch lesbare Forderungsanmeldungsunterlagen zu versenden. Der Versand dieser Unterlagen soll bis Ende August 2014 erfolgen. Die Infinus-Gläubiger werden gebeten, den Versand dieser Unterlagen abzuwarten und die Anmeldung ihrer Forderungen nur mit den dann übermittelten Unterlagen vorzunehmen. (jb)
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