Infinus: Schadensersatzprozess gegen Manager

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig hat am 15. Dezember über die Schadensersatzklage eines Anlegers gegen die Manager der Infinus-Gruppe verhandelt. Zunächst wurde die Prospektverantwortlichkeit der Beklagten erörtert. Diese haben nun bis Mitte Februar Zeit sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Im ersten Schadenersatzprozess gegen Infinus-Manager will das Gericht am 13. März 2015 seine Entscheidung verkünden.

Gegenstand der Verhandlung unter dem Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Karl Schreiner war die Schadensersatzklage eines Anlegers aus Sachsen gegen Verantwortliche der Unternehmen Future Business und Infinus. Der Kläger hatte bei der Future Business im Oktober 2012 Orderschuldverschreibungen in Höhe von 25.000 Euro und im Januar 2013 in Höhe von 50.000 Euro gezeichnet.

Die Beklagten befinden sich – bis auf  einen  Vorstand und Aktionär der Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut – derzeit in Untersuchungshaft. Sie waren unter anderem im Vorstand der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner, im Aufsichtsrat der Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut. Auch der Prokurist der Future Business und ein Rechtsanwalt, der Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen Gesellschaften (Future Business, der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner, der Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut und Prosavus)war, gehören zu den Beklagten.

Infinus-Manager müssen sich nun äußern

Das Gericht beschäftigte sich zunächst mit der Frage, welche der Beklagten der Kläger aus Prospekthaftung in Anspruch nehme. Denn nicht für sämtliche der verklagten Vorstände der Infinus-Gesellschaften sei eine Prospektverantwortlichkeit für Prospekte der Future Business gegeben.

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Auch aus der Stellung eines Aufsichtsratsmitgliedes allein ergebe sich noch keine Prospektverantwortlichkeit. Unklar ist noch die Frage ob für eine Haftung der Basisprospekt aus September 2011 und/oder aus Oktober 2012 zugrunde gelegt werde. Bezüglich der Deliktshaftung betrachtet die Kammer, die Klage gegen die Infinus-Manager als schlüssig.

 

Seite zwei: Gericht erwartet weitere Anlegerklagen

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